Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoren


Präambel

Die become-a-pro GmbH, geschäftsansässig im Mangoldweg 20 in 88471 Laupheim (im Folgenden: “Betreiber”) ist Betreiber der Vermittlungsplattform become-a-pro.net (im Folgenden: “Vermittlungsplattform”). Die Vermittlungsplattform ermöglicht registrierten Sportlern/innen (im Folgenden: “Sportler”) sich hierauf mit Fotos, Videos und Informationen für etwaige Sponsorenkontakte mit dem Ziel des Abschluss eines Sponsorenvertrages zu präsentieren. Unternehmen (im Folgenden “Sponsoren”), die Interesse daran haben, Sportler zum Zwecke des Sponsorings unter Vertrag zu nehmen, können sich hier die Kontaktdaten der sich präsentierenden Sportler vermitteln lassen. Der Service beinhaltet dabei sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Leistungen. Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen die Vermittlungsplattform nur mit einer vorliegenden Einwilligung des Erziehungsberechtigten benutzen. Hierfür gelten folgende Geschäftsbedingungen:


§ 1 Registrierung / Leistungsumfang / Basismitgliedschaft / Premiummitgliedschaft / Upgrade

a) Jeder Sponsor hat die Möglichkeit, sich zunächst im Rahmen einer kostenlosen Basismitgliedschaft zu registrieren. Die für eine Basismitgliedschaft erforderlichen Informationen werden dem Sponsor im Vorgang der Erstellung des Profils in automatisierter Form zur Kenntnis gebracht. Mit der Registrierung in der Basismitgliedschaft entsteht zunächst ein kostenloses Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Sponsor. Die in der Basismitgliedschaft enthaltene Leistungen sind Grundfunktionen zur Benutzung der Plattform und den Betrieb eines Shops auf dem Marktplatz. Mit der Registrierung legt der Nutzer gleichzeitig ein öffentlich einsehbares Profil an. Details zur Nutzung des Marktplatzes sind den einschlägigen AGB zu entnehmen.

b) Neben der Basismitgliedschaft hat der Sponsor auch die Möglichkeit eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft abzuschließen, im Rahmen derer er weitere Leistungen in Anspruch nehmen kann. Die Leistungen in der Premiummitgliedschaft umfassen den vollen Betrieb und die vollständige Nutzung aller Funktionen auf der Plattform. Der Betrag wird bei Abschluss der kostenpflichtigen Mitgliedschaft für die gesamte Vertragslaufzeit in Summe verrechnet.

c) Sofern der Sponsor Interesse an der Vermittlung der Kontaktdaten eines bestimmten Sportlers hat, ist diese Anfrage über den dafür eingerichteten Button, schriftlich oder per Email den Betreiber zu stellen. Der Betreiber wird dem Sponsor dann per Email oder schriftlich eine individuelle vertragliche Vereinbarung zukommen lassen, welche die konkreten, einzelfallbezogenen vertraglichen Details regelt. Erst mit Einigung über diese Vereinbarung kommt ein Vertrag über die Vermittlung der Kontaktdaten zwischen dem Sponsor und dem Betreiber zustande.

d) Um die Vermittlungsplattform in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Sponsor jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf seinem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-ups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass der Sponsor die Leistungen des Betreibers nur eingeschränkt nutzen kann (eingeschränkte Verfügbarkeit u.a.).

e) Es besteht jederzeit die Möglichkeit ein Upgrade auf eine kostenpflichtige Mitgliedschaft durchzuführen. Die neue Mitgliedschaft beginnt sofort nach erfolgreichem Upgradevorgang und der bestehende Vertrag wird sofort gekündigt.


§ 2 Verantwortlichkeit und Pflichten des Sponsors

a) Der Sponsor ist für den Inhalt seiner Registrierung und damit für die Informationen, die er über sich bereitstellt, allein verantwortlich. Der Sponsor versichert, auf der Vermittlungsplattform ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

b) Der Sponsor verpflichtet sich, den Abschluss eines Sponsorenvertrages mit einem Sportler nach erfolgter Vermittlung durch den Betreiber unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Vertragsabschluss, dem Betreiber mitzuteilen.

c) Der Sponsor verpflichtet sich, alle folgenden Sponsorings innerhalb drei Jahren nach Vermittlung eines Sportlers über den Betreiber zu regeln. Der Betreiber behält sich vor, eine Vermittlungsgebühr auch für alle Sponsorings innerhalb drei Jahren nach Vermittlung zu erheben. Direkte Sponsorings innerhalb dieser Frist sind nicht gestattet. Dies gilt auch für alle mit dem Sponsor verbundenen Unternehmen.

d) Der Sponsor erlaubt dem Sportler das Logo des Betreibers zu tragen, sofern der Zweck des Sponsoring dies erlaubt. Falls das Logo nicht getragen werden kann, muss die Freigabe vom Betreiber eingeholt werden.

c) Jegliche, über den Zweck des Nutzungsverhältnisses hinausgehende Nutzung ist untersagt. Insbesondere ist es dem Sponsor untersagt,

  • sich mehrfach unter verschiedenen Identitäten auf der Plattform zu registrieren;
  • falsche oder irreführende Behauptungen innerhalb der Plattform zu verbreiten;
  • andere Nutzer zu bedrohen, zu beleidigen, zu belästigen oder deren Rechte in sonstiger Weise zu verletzen;
  • bei der Nutzung der Plattform gegen diese ANB oder geltendes Recht (z.B. Urheber- und Markenrecht) zu verstoßen;
  • Kettenbriefe oder Spam-Nachrichten zu versenden;
  • pornographische, rassistische, gewaltverherrlichende oder –verharmlosende, volksverhetzende, rechtsextremistische verfassungsfeindliche oder sonstige gegen geltendes Recht und die guten Sitten verstoßende Inhalte innerhalb der Plattform zu verbreiten.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Ziffer ist der Betreiber zur vorübergehenden Sperrung des Kunden-Accounts bzw. des Versands elektronischer Nachrichten oder zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags berechtigt. Die Sanktionsmaßnahme richtet sich nach Art, Schwere und Dauer bzw. Anzahl des Verstoßes / der Verstöße und wird vom Betreiber nach dessen Ermessen ausgewählt.


§ 3 Haftung des Betreibers

Die vertragliche und gesetzliche Haftung für Schadensersatz und Aufwendungsersatz des Betreibers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers wird wie folgt ausgeschlossen beziehungsweise beschränkt:

a) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis haftet der Betreiber der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. “Wesentliche Vertragspflichten” sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Sportlers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Sponsor regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

b) Für die leichte fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie für höhere Gewalt haftet der Betreiber nicht.

c) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), wenn und soweit der Betreiber eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko (§ 276 BGB) übernommen hat und für schuldhaft verursachte Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) auch durch Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie im Falle des Verzuges bei einem fixen Leistungstermin.

d) Der Sponsor ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

e) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

f) Der Betreiber schuldet lediglich die Bereitstellung der Dienstleistungen zur Vermittlung von Kontaktdaten, nicht den Erfolg. Der Betreiber haftet demzufolge nicht, falls innerhalb der Vertragsdauer kein Kontakt und/oder kein Vertrag zwischen dem Sponsor und einem Sportler zustande kommt. Der Betreiber haftet auch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten der Sportler. Die angegebenen Daten der Sportler sind alleine von diesen zu verantworten und können von dem Betreiber nicht auf den Wahrheitsgehalt und/oder Vollständigkeit überprüft werden.

g) Der Betreiber übernimmt auch keine Haftung für einen eventuellen Missbrauch von Informationen, die von dem Betreiber vertragsgemäß weitergegeben worden sind. Der Betreiber kann es trotz Verbot nicht verhindern, dass die Informationen in unzulässiger oder gesetzwidriger Weise genutzt werden.

h) Der Betreiber gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Service bzw. der Plattform. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zum Service aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat. Ferner haftet der Betreiber nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von den Sponsoren (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von “Hackern” auf die Datenbank).

§ 4 Kündigung

a) Basismitgliedschaft

Der Sponsor hat jederzeit das Recht, den Vertrag über die kostenlose Basismitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung der kostenlosen Basismitgliedschaft erfolgt über die Löschen-Funktion im Profil.

b) Premiummitgliedschaft

Die kostenpflichtigen Premiummitgliedschaften können mit einer Frist von 2 Wochen jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt über die Kündigen-Funktion im Profil. Sofern eine fristgemäße Kündigung nicht erfolgt, verlängert sich die Premiummitgliedschaft um eine weitere Periode. Die Kündigung der Premiummitgliedschaft beendet nicht automatisch die kostenlose Basismitgliedschaft. Im Falle der Kündigung der Premiummitgliedschaft bleibt das von dem Sponsor angelegte Basisprofil bestehen. Sofern auch die Basismitgliedschaft beendet werden soll ist nach § 4 a) zu verfahren. Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie muss per Email an info@become-a-pro.net oder per Post an erfolgen.

§ 5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Sponsor unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deutschem Kollisionsrecht.

b) Gerichtsstand ist Sitz des Betreibers, sofern der Sponsor Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche- rechtliches Sondervermögen ist.

§ 6 Nutzungsrechte

Der Sponsor gewährt dem Betreiber die nicht-exklusive, nicht übertragbare, kostenlose und räumlich nicht beschränkten Nutzungsrechte für die Nutzung der in dem Profil der Sponsoren eingestellten Fotos, Videos und Texten. Die Nutzungseinräumung ist beschränkt auf die Nutzung zur Bewerbung der Vermittlungsplattform durch den Betreiber und des Unternehmens des Betreibers sowie dessen Aktionen. Die Nutzungsrechte für den Betreiber enden, wenn der Antrag gestellt wird. Die Antragstellung ist frühestens fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Sponsor und dem Betreiber, d.h. mit Löschung des Profils durch den Sponsors (Beendigung Basismitgliedschaft), möglich.

§ 7 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) become-a-pro behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss für become-a-pro nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vereinbarten Leistungen sowie die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. become-a-pro ist berechtigt Veränderungen vorzunehmen um Vertragslücken zu schließen, die insbesondere durch gesetzliche Änderungen und Änderungen in der Rechtsprechung auftreten.
b) become-a-pro wird den Nutzer unter Zusendung der zu ändernden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen per E-Mail auf die Änderungen hinweisen. Der Nutzer hat die Möglichkeit mit einer Frist von zwei Wochen den Änderungen zu widersprechen. Wenn der Nutzer innerhalb dieser Frist den Änderungen nicht widerspricht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem Tag des Fristablaufs.

§ 8 Gesetzliche Pflichtinformationen zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Betreiber ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.