Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Athleten
Präambel
Die become-a-pro GmbH, geschäftsansässig im Mangoldweg 20 in 88471 Laupheim (im Folgenden: “Betreiber”) ist Betreiber der Vermittlungsplattform become-a-pro.net (im Folgenden: “Vermittlungsplattform”). Die Vermittlungsplattform ermöglicht registrierten Athleten/innen oder Teams und Vereinen (im Folgenden: “Athlet”) sich hierauf mit Fotos, Videos und Informationen für etwaige Sponsorenkontakte zu präsentieren. Der Service ist kostenlos. Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen die Vermittlungsplattform nur mit einer vorliegenden Einwilligung des Erziehungsberechtigten benutzen. Hierfür gelten folgende Geschäftsbedingungen:
§ 1 Registrierung / Leistungsumfang / Mitgliedschaft
a) Jeder Athlet hat die Möglichkeit, sich im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft zu registrieren und hierbei ein eigenes Profil anzulegen. Die für ein Profil erforderlichen Informationen werden dem Athleten im Vorgang der Erstellung des Profils in automatisierter Form zur Kenntnis gebracht. Das Profil wird nach Freigabe durch den Athleten auf der Vermittlungsplattform veröffentlicht und ist auf der Vermittlungsplattform für alle einsehbar. Ausgenommen davon sind persönliche Daten wie z.B. Name, Kontaktdaten oder Adresse. Im Rahmen des Profils wird der Athlet mit einem Punktesystem bewertet. Die Bewertungsfaktoren werden vom Betreiber in freiem Ermessen festgelegt (z.B. Professionalität, Reichweite, Aktivität, Fans, Vollständigkeit des Profils u. Ä.). Dies umfasst auch die Analyse und Auswertung verlinkter Webseiten oder Inhalte (z.B. Anzahl Follower auf sozialen Medien). Mit der Registrierung entsteht ein kostenloses Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Athleten.
b) Sofern der Betreiber Anfragen von Sponsoren betreffend des registrierten Athleten erhält, verpflichtet sich dieser, die von dem Athleten zur Verfügung gestellten Informationen an den anfragenden Sponsor weiterzugeben. Der Athlet willigt in die Weitergabe dieser Daten ein und erklärt sein Einverständnis damit, dass der Sponsor mit dem Athleten in Kontakt tritt.
c) Um die Vermittlungsplattform in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Athlet jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf seinem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-ups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass der Athlet die Leistungen des Betreibers nur eingeschränkt nutzen kann (eingeschränkte Verfügbarkeit u.a.).
d) Mit der Registrierung als Athlet besteht auch die Möglichkeit der Nutzung des Marktplatzes. Details sind den einschlägigen AGB zu entnehmen.
§ 2 Verantwortlichkeit und Pflichten des Athleten
a) Der Athlet ist für den Inhalt seiner Registrierung sowie den Inhalt seines Profils und damit für die Informationen, die er über sich bereitstellt, allein verantwortlich. Der Athlet versichert, auf der Vermittlungsplattform ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Athlet versichert, dass er für sämtliche in seinem Profil verwendeten Fotos, Videos und Texte allein nutzungsberechtigt ist und keine entgegenstehende Rechte Dritter vorhanden sind.
b) Der Athlet verpflichtet sich, den Abschluss eines Sponsorenvertrages nach erfolgter Vermittlung durch den Betreiber unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Vertragsabschluss, dem Betreiber mitzuteilen. Dies gilt für alle Sponsorings, die innerhalb drei Jahren nach Vermittlung mit demselben Sponsor abgeschlossen werden. Als Sponsor zählen auch alle mit dem Sponsor verbundenen Unternehmen.
c) Sofern der Athlet über die Vermittlungsplattform erfolgreich an einen Sponsor vermittelt wird und hier ein Sponsorenvertrag abgeschlossen wird, verpflichtet sich der Athlet nach erfolgreicher Vermittlung das become-a-pro Logo, welches ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellt wird, an einer gut sichtbaren Stelle an der Vorderseite des Helms oder an der Brust der Bekleidung zu tragen. Dies gilt für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit demselben Sponsor und bei öffentlichen Auftritten im Zusammenhang mit der Sportart. Eine weitere Vergütung ist bei einem Vertragsschluss nicht geschuldet.
d) Der Athlet verpflichtet sich, den Betreiber schadlos von jeglicher Art Schäden oder Forderungen, zu halten, die durch seine Registrierung und sein Profil entstehen, sofern der Athlet schuldhaft gehandelt hat.
e) Jegliche, über den Zweck des Nutzungsverhältnisses hinausgehende Nutzung ist untersagt. Insbesondere ist es dem Athleten untersagt,
sich mehrfach unter verschiedenen Identitäten auf der Plattform zu registrieren;
falsche oder irreführende Behauptungen innerhalb der Plattform zu verbreiten;
andere Nutzer zu bedrohen, zu beleidigen, zu belästigen oder deren Rechte in sonstiger Weise zu verletzen;
bei der Nutzung der Plattform gegen diese ANB oder geltendes Recht (z.B. Urheber- und Markenrecht) zu verstoßen;
Kettenbriefe oder Spam-Nachrichten zu versenden;
pornographische, rassistische, gewaltverherrlichende oder –verharmlosende, volksverhetzende, rechtsextremistische verfassungsfeindliche oder sonstige gegen geltendes Recht und die guten Sitten verstoßende Inhalte innerhalb der Plattform zu verbreiten.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Ziffer ist der Betreiber zur vorübergehenden Sperrung des Kunden-Accounts bzw. des Versands elektronischer Nachrichten oder zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags berechtigt. Die Sanktionsmaßnahme richtet sich nach Art, Schwere und Dauer bzw. Anzahl des Verstoßes / der Verstöße und wird vom Betreiber nach dessen Ermessen ausgewählt.
§ 3 Haftung des Betreibers
Die vertragliche und gesetzliche Haftung für Schadensersatz und Aufwendungsersatz des Betreibers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers wird wie folgt ausgeschlossen beziehungsweise beschränkt:
a) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis haftet der Betreiber der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. “Wesentliche Vertragspflichten” sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Athleten schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Athlet regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
b) Für die leichte fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie für höhere Gewalt haftet der Betreiber nicht.
c) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), wenn und soweit der Betreiber eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko (§ 276 BGB) übernommen hat und für schuldhaft verursachte Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) auch durch Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie im Falle des Verzuges bei einem fixen Leistungstermin.
d) Der Athlet ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.
e) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
f) Der Betreiber schuldet lediglich die Bereitstellung der Dienstleistungen zur Vermittlung von Kontaktdaten, nicht den Erfolg. Der Betreiber haftet demzufolge nicht, falls innerhalb der Vertragsdauer kein Kontakt zwischen dem Athleten und einem Sponsor zustande kommt.
g) Der Betreiber übernimmt auch keine Haftung für einen eventuellen Missbrauch von Informationen, die von dem Betreiber vertragsgemäß weitergegeben worden sind. Der Betreiber kann es trotz Verbot nicht verhindern, dass die Informationen in unzulässiger oder gesetzwidriger Weise genutzt werden.
h) Der Betreiber gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Service bzw. der Plattform. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zum Service aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat. Ferner haftet der Betreiber nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von den Athleten (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von “Hackern” auf die Datenbank).
§ 4 Nutzungsrechte
Der Athlet gewährt dem Betreiber die nicht-exklusive, nicht übertragbare, kostenlose und räumlich nicht beschränkten Nutzungsrechte für die Nutzung der in dem Profil der Athlet eingestellten Fotos, Videos und Texten. Die Nutzungseinräumung ist beschränkt auf die Nutzung zur Bewerbung der Vermittlungsplattform durch den Betreiber und des Unternehmens des Betreibers sowie dessen Aktionen. Die Nutzungsrechte für den Betreiber enden, wenn der Antrag gestellt wird. Die Antragstellung ist frühestens fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Athleten und dem Betreiber, d.h. mit Löschung des Profils durch den Athleten (Beendigung Mitgliedschaft), möglich.
§ 5 Kündigung
Der Athlet hat jederzeit das Recht, den Vertrag über die kostenlose Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung der kostenlosen Mitgliedschaft erfolgt über die Löschen-Funktion im Profil.
§ 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Athleten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deutschem Kollisionsrecht.
b) Gerichtsstand ist Sitz des Betreibers, sofern der Athlet Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche- rechtliches Sondervermögen ist.
§ 7 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) become-a-pro behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss für become-a-pro nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vereinbarten Leistungen sowie die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. become-a-pro ist berechtigt Veränderungen vorzunehmen um Vertragslücken zu schließen, die insbesondere durch gesetzliche Änderungen und Änderungen in der Rechtsprechung auftreten.
b) become-a-pro wird den Nutzer unter Zusendung der zu ändernden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen per E-Mail auf die Änderungen hinweisen. Der Nutzer hat die Möglichkeit mit einer Frist von zwei Wochen den Änderungen zu widersprechen. Wenn der Nutzer innerhalb dieser Frist den Änderungen nicht widerspricht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem Tag des Fristablaufs.
§ 8 Gesetzliche Pflichtinformationen zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Betreiber ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.